Einladung zur Mitgliederversammlung
Zur nächsten Jahreshauptversammlung wird gemäß § 7 der Satzung
für Freitag, den 19. Januar 2018, 19.30 Uhr eingeladen.
Die Versammlung findet in der Festhalle Aich statt.
Tagesordnung
- Begrüßung und Totenehrung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Geschäftsberichte
- Vorstand
- Schriftführer
- Kassier
- Jugendleiter
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes, des Kassiers, des Schriftführers, der übrigen Ausschussmitglieder und der Kassenprüfer
- Satzungsänderung: Neufassung von §10, Ziffer 3 und 4 und § 11, Ziffer 3.
- 10 Ziffer 3: Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Ausgenommen sind Aufwendungen für die Übungsleiterpauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG und Aufwandsentschädigungen gem. § 3 Nr. 26a EStG. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
- 10 Ziffer 4: Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Aichtal, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des gemeinnützigen Zweckes des Musikvereins Aich zu verwenden hat.
- 11 Ziffer 3: Satzungsänderungen, die vom Vereinsregister oder vom Finanzamt verlangt werden, können vom Ausschuss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
- Neuwahlen
- Vorstandsmitglied für 2 Jahre
- Schriftführer/in für 2 Jahre
- Jugendleiter/in für 2 Jahr
- 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre
- Anträge und Wünsche
- Verschiedenes
Gemäß § 7, Absatz 2 der Satzung sind Anträge zur Jahreshauptversammlung schriftlich
bis zum 15. Januar 2018 an die Geschäftsstelle des MV Aich,
Barbara Schneckenberger, Hofäckerstr. 5/1, 72649 Wolfschlugen, zu richten.
E-Mail: schneckenberger@t-online.de
Mit freundlichen Grüßen
Schriftführerin Barbara Schneckenberger